In Abschrift des Banntaiding von Eisgarn 1599 ist zu diesem Wahrzeichen folgendes zu lesen.

Der Richter von Eisgarn hat einen schädlichen Mann bis auf den dritten Tag im Gefängnis zu halten, wie er mit Gürtel umfangen ist er dem Landgericht Litschau zu melden und zur Stunde des 3. Tages demselben außerhalb des Dorfes unter dem "Fallthor" dem Landesgerichtsdiener zu übergeben. Kam der Landesgerichtsdiener nicht, so mag ihn der Richter nicht länger behalten und ist dem Landesgericht nicht weiter Antwort schuldig.