Der heutige Bau der St. Jakobskirche wurde unter Joseph Amand von Grünbach,
dem damaligen Herrn auf Weissenegg, 1686 aufgeführt, dabei wurden ältere Bauteile im Langhaus miteinbezogen.

Dem dreijochigen Langhaus mit Kreuzgratgewölbe, das von Doppelgurtbogen, die auf Doppelpilastern aufruhen, getragen wird, wurden gleichhohe kurze Seitenarme und ein gleich breiter rechteckiger Chor angebaut . An der Südseite des Chores wurde eine kreuzgratgewölbte Sakristei mit darüber liegendem Oratorium angefügt.

Der Außenputz erhielt als Zierde eine Gliederung durch eingekratzte Pilaster . Die Westfront, von zwei Pfeilern abgestützt, trägt einen aufgesetztenTurm mit Zwiebelhelm.

Schon lange ist der a n der Südseite eingelassene römische Grabstein bekannt; er
stammt aus der Zeit um 100 n. Chr. und enthält die Grabinschrift des Cirpo, Sohn des Senius, und der Gattin Pameta f ü r ihre Kinder, für Autoscutta und den Sohn Priscus.

Das gerahmte Schriftfeld wird oben von Blattranken mit Blüten geziert, über denen
im Giebeldreieck ein Adler mit ausgebreiteten Schwingen und in den Außenzwickeln
Delphine stehen. Das spätgotische Schulterbogenportal in der Nordwand stammt aus der Zeit um 1500.

Bei der letzten Außenrenovierung 1979 wurden gotische Kragsturz bogen freigelegt und zwei romanische Fenster aus der Zeit um 1200, wovon eines kreisrund ist .

In der zweiten Hälfte des 12 . Jahrhunderts werden durch die Eintragung im Seckauer Verbrüderungsbuch Ernst von Enzelsdorf und 1232 Meinhard urkundlich erwähnt. Es wäre einfach, diesen beiden Enzelsdorfern den Bau, von dem noch Teile erhalten sind, zuzuschreiben. Doch ihre wirtschaftliche Lage ließ wohl kaum einen derartigen Bau zu, der den Fenstern nach zu schließen auch künstlerisch gestaltet war.

Als Bauherr der Kirche muss demnach ein Bedeutenderer als kleine Dienstleute angenommen werden. Meinhard von Enzelsdorf befand sich im Gefolge des Leutold von Wildon, dem Stifter des Klosters in Stainz, der als solcher bemüht war, die wirtschaft liche Grundlage seiner Stiftung zu mehren, weshalb er seinen Dienstleuten gewährte, Zuwendungen zu machen.

Ist schon bemerkenswert, dass so kleine Gefolgsleute wie die Enzelsdorfer zu freiem Eigen gekommen waren, übertragen von einem hoch freien Geschlecht, so wäre am ehesten als Erbauer der Kirche dieser Hochfreie anzunehmen.

Im Gebiet weiter östlich von Enzelsdorf folgten den Hochfreien von Kindberg ihre
Gefolgsleute, die Trennsteiner im Besitz nach. Die Wildoner waren die Erben der
Hochfreien von St. Dionysen - Waldstein - Gutenberg. Liutold von Gutenberg
hatte durch seinen Vertrag von 1152 dem Erzbischof von Salzburg Güter übertragen, seine Gefolgschaft ausgenommen. Die Enzelsdorfer gehörten allem Anschein nach dazu. Seinen Burggrafen zu Enzelsdorf übertrug er das Dorf zu freiem Eigen, als Dienstleute folgten sie seinem Enkel, Leutold von Wildon.

Der Patron der Kirche, der hl. Apostel Jakobus d. Ä., wurde besonders vom 10. bis
15. Jahrhundert verehrt, vorzüglich als Schutzherr der Pilger und neben dem Erzengel

Michael im Kampf gegen den Islam, er war zum Kreuzzugsheiligen geworden. Als
Kaiser Friedrich Barbarossa 1188 zum Kreuzzug aufbrach, zog auch Liutold von St.
Dionysen ins Heilige Land, kehrte aber nicht mehr zurück. Liutold hatte zu Weiz dem
Martyrerbischof Thomas von Canterbury eine Kirche gebaut. Er könnte auch der
Bauherr der St. Jakobskirche zu Enzelsdorf sein. Durch seine Beziehungen zum

Erzbischof von Salzburg ließe sich die Erwirkung des Begräbnisrechtes für St. Jakob am ehesten verstehen.

Die Volksüberlieferung will wahr haben, dass zu Enzelsdorf Leute schon begraben
wurden, bevor noch zu St. Georgen eine Pfarre, ja Kirche bestanden habe. Da
Liutold III. Graf von Plain um 1215 seinen Gefolgsleuten gestattete, was einer
Aufforderung gleichkam, von ihm an sie ausgegebene Lehen dieser seiner Kirche zu St. Georgen zu schenken, könnte im Vergleich mit der gleichen Willensäußerung
Leutolds von Wildon von 1249 an seine Gefolgsleute an seine um 1229 gemachte
Stiftung zu Stainz Güter zu schenken, angenommen werden, dass Liutold IH. von Plain seine Kirche zu St. Georgen erst kurz vor 1215 gegründet hätte.

Doch eine Urkunde seines Vetters Konrad von 1220, worin er seinen lieben Getreuen Herrand von Wildon und dessen Söhnen Hartnid und Ulrich gestattete, dieser denkwürdigen Kirche von ihm den Wildoniern zu Lehen gegebene Güter zu widmen, bezeichnet sie als Gründung seiner parentes, was hier eindeutig Großeltern meinen muss, weil sonst nicht Liutold III. dieser Kirche und dann als Erbe Konrad dieser Kirche Schenkungen zukommen lassen hätte können.

Der Großvater Liutolds III. und Konrads von Plain war 1164 gestorben. Da-
mit musste die Kirche zu St. Georgen vor dieser Zeit gegründet worden sein. Doch
Konrad nennt sie eine denkwürdige Kirche, um ihr überhaupt einen besonderen Titel zu geben, mit vielen Reliquien; nicht aber mit anderen Rechten ausgestattet. Keinesfalls besaß St. Georgen 1220 pfarrliche Rechte. Sie trägt noch alle Züge einer Eigenkirche, obwohl das Eigenkirchenwesen zu damaliger Zeit schon längst als überholt galt.

St. Georgen konnte demnach der Kirche St. Jakob in Enzelsdorf den Rang erst ablaufen, als es von Philipp von Kärnten, gewählt zum Erzbischof von Salzburg, eingezogen worden ist. St. Georgen musste seine pfarrlichen Rechte erst erlangt haben, als die Bestimmungen des III. Laterankonzils von 1179 nur noch Patronatskirchen, nicht aber mehr Eigenkirchen mit pfarrlichen Rechten zuließen. Diesen Rechtszuständen nach konnte St. Jakob sein pfarrliches Recht des Begräbnisses nur vor Inkrafttreten dieser Bestimmungen erworben haben. Die damit eindeutig älter sind als die Begräbnisrechte von St. Georgen. Fälle, wo spätere Filialkirchen ältere Rechte besaßen, als ihre durch eine Pfarregulierung aufgestiegenen Pfarrkirchen, sind auch andernorts nicht selten.

Bezeichnend für St. Jakob ist, dass immer nur die Rede vom Begräbnisrecht ist, dieses wurde dieser Kirche nie streitig gemacht, zumindest verlautet davon nichts. Das andere Recht einer Pfarrkirche, das Taufrecht, kommt nie zu Sprache.

Das könnte nicht verwundern, weil mit dem Begräbnis die Stollgebühren, die dem Pfarrer von St.Georgen als späterem zuständigen Ordinarius von St. Jakob ohnehin nicht streitig gemacht werden konnten, verbunden waren, die Taufe aber im Notfall von jedem Getauften gespendet werden konnte. Kennzeichnend für die jungen Rechte von St. Georgen ist, dass nichts von einem Sendgericht bekannt wird, dass abgetrennte Tochterpfarren an ihre Mutterpfarre in Fragen der kirchlichen Rechtsprechung gebunden hat. Fälle, wo Kirchen mit älteren Rechten ausgestattet waren, als die ihnen nachträglich vorgesetzten Pfarrkirchen, sind keine Seltenheit. Wenn bei diesen Kirchen wenigstens im Visitationsprotokoll von 1617 das uralte Begräbnisrecht verzeichnet wird, fehlt dies bei der Filialkirche St. Jakob. Doch für das höhere Alter des Begräbnisrechtes gibt der an der Fassade eingelassene Grabstein der Maria, der Tochter des Peter Satler, seiner fürstlichen Durchlaucht Kammer Fouriers, aus 1582 ein steinernes Zeugnis ab.

Aus dem Visitationsbericht von 1617 geht aber eindeutig hervor, dass die St. Jakobskirche schon damals nicht klein gewesen sein konnte, denn in ihr standen drei Altare. Die barocke Erweiterung von 1696 umfasste demnach wahrscheinlich nur die Einfügung der Querarme und den Anbau des rechteckigen Chores. Die drei Altäre waren allerdings profaniert, was nach der Zeit der Reformation keine Seltenheit war.

Deshalb konnten die vier Messen, die damals darin jährlich gelesen wurden, nur auf
einem Portatile, einer Steinplatte mit eingelassen Reliquien, gefeiert werden.

Die Kirche hatte damals nur das Einkommen aus dem Zins von 30 Kühen. Diese
Angabe von später sogenannten Kirchenkühen, scheint eine der frühesten überhaupt zu sein. Solche Kühe wurden zu Bauern, man möchte sagen in die Fuhr gegeben, dafür reichte der betreffende Bauer einen gewissen Zins, fütterte sie, hatte aber daran die übrigen Einkünfte. Als 1806 der vulgo Grabenwirt verkauft wurde, übernahm er auch eine solche Kirchenkuh. Ob sie eine von St. Jakob war, wurde leider nicht angegeben.

Das Vermögen der Kirche wurde immer sehr gewissenhaft durch Kirchenpröpste
verwaltet. Auch zur Zeit, als Weissenegg, das die Vogteirechte über St. Jakob ausübte, unter der Verwaltung des Christoph von Eibiswald (1618-1628) stand, waren Kirchenpröpste bestellt; damals war es Andree Strempfl, der 1647 aussagte, dass die Schlüssel zur Truhe, in dem das Vermögen der Kirche verwahrt war, auf Weissenegg lagen, und schon vor ihm Philipp Lackmayr und Gregor Vischer als Kirchenpröpste bestellt waren. Der 90jährige Zeuge von 1647 Adam Hochmayer konnte sich erinnern, dass vor 60 Jahren, also 1587 der alte Kaplan von Hanns von Weissenegg zu einem Kirchenpropst bestellt worden war. Das bedeutet, dass die Verwaltung des Kirchenvermögens auch zur Zeit der Reformation geordnet war, dass nichts abhanden kommen konnte.

Eine Verwahrlosung der Kirche St. Jakob trat erst unter dem Verschwender Georg
Leopold von Stadl ein; das Gotteshaus wurde baufällig. Doch Johann von Grünbach,
der von seinen Verpflichtungen als Vogtherr erfuhr, wollte sich darum annehmen, wie
er 1647 dem Bischof von Seckau versicherte. Wie dies der Bischof aufnahm, ist nicht bekannt.

Unter seinem Sohn, Joseph Amand von Grünbach kam es dann zum Erweiterungsbau der Kirche. Aus dieser Zeit stammt auch der Altar im südlichen Seitenarm der Kirche. Da diesem gegenüber die Grabplatte des Joseph Amand von Grünbach angebracht und der Altar dem hl. Joseph geweiht ist, muss er als Auftraggeber des Altares angesehen werden, ohne, dass die ausführenden Künstler bekannt werden. Aus der gleichen Zeit stammen auch die vier Evangelisten an den Ecken der Vierung; sie wurden dem Grazer Bildhauer Johann Lauber zugeschrieben.

Die Kirche vollständig auszustatten, war Joseph Amand von Grünbach offensichtlich nicht gelungen. Der Seitenaltar im nördlichen Kreuzarm mit einer Kopie Mariahilf zu Graz dürfte wohl von seiner Witwe Eleonora Theresia gestiftet worden sein.

Für den Hochaltar aus dem späten 18. Jahrhundert fand sich auf Weissenegg sicherlich kein Stifter mehr. 1780 verlieh Papst Pius VI. der öffentlichen Kapelle St. Jakob in Enzelsdorf zwei Ablassbriefe. Sie stehen gewiss mit der Errichtung des Hochaltars und der Kanzel in Zusammenhang. Da Ablässe bei Kirchenbauten und Kircheneinrichtungen, um durch Einkünfte aus Opfern, verliehen wurden, dürfte der Hochaltar und die Kanzel vom Volk in Auftrag gegeben worden sein.

Die Bevölkerung ließ sich überhaupt die St. Jakobskirche sehr angelegen sein. So
hatte sie außer den im 18. Jahrhundert am Weißsonntag. zu Philipp und Jakob (l.
Mai) und am Patroziniumfest gehaltenen Gottesdiensten, auch ein Wetteramt am
Dienstag nach dem sechsten Sonntag nach Pfingsten lesen lassen. Als dann 1832 die
vollkommene Erneuerung des Kirchturmes notwendig wurde, brachte die Bevölkerung den namhaften Betrag, der durch das Kirchenvermögen nicht gedeckt werden konnte, aus eigenem auf. Das gleiche tat sie, als der Kirchturm 1871 zu reparieren war. 1837 wurde die Brücke erneuert. 1860 und nochmals 1910 ließ sie die Friedhofmauer wiederherstellen. 1894 wurde durch Veranlassung der Bevölkerung eine neue Orgel durch den Grazer Orgelbauer Mathäus Mauracher aufgestellt. Das Mauerwerk der Kirche wurde 1900 repariert. Die Kirche im Innern 1903 gefärbelt.

Gleichzeitig wurden ein neuer Tabernakel angeschafft, der Altaraufbau und die Kanzel neu gefasst und der Altarraum gepflastert.

Die Kirche, die mehrfach durch Besitzer aus dem Gemeindegebiet mit Stiftungen
bedacht wurde, und von der es einmal hieß, dass sich niemand um das Patronat annehme, wurde mit Dekret des Kreisamtes Graz vom 2.2.1829 den Gemeinden Mellach und Dillach übertragen, indem diesen das Patronat zugesprochen wurde. Da in diesem Dekret Enzelsdorf nicht erwähnt wird, kann darin, und wohl auch in ihrer anderen Grunduntertänigkeit, die die Enzelsdorfer.Weissenegg und damit den Mellachern und Dillachern entfremdet hat, eine Erklärung finden, dass sich die Enzelsdorfer bis vor etwa 15 Jahren nicht am Friedhof von St. Jakob begraben ließen.

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